| Spiel | Tip 1 | Tip X | Tip 2 |
| Borussia / Hamburger SV | 1.50 | 3.50 | 4.80 |
| Arsenal /Chelsea | 1.90 | 3.20 | 3.30 |
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Sollten Sie jedoch auf ein Wettbüro treffen, wo jedes Spiel kombinationspflichtig ist, dann sehen Sie sich auch noch nach anderen Anbietern um! Kombinationswetten sind nur bei Favoriten (niedrige Quoten) einigermaßen aussichtsreich! |
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Es gibt neben den Wetten auf Tip 1, X, 2 auch speziellere Wetten, z.B.: Halbzeit/Endstand: TIP X/1 heisst: Das Ergebnis der 1.Halbzeit = "TIP X" UND Endstand des Spieles = "TIP 1" Resultatwette: TIP 4:0 heisst: Das Ergebnis lautet exakt auf 4:0 Over/Under: "TIP over" heisst: Im Spiel fallen mehr als 2.5 Tore (Tore beider Mannschaften zusammengezählt) Handicapwette: "TIP 1" , wie bei normaler Ergebniswette, jedoch: Zum realen Ergebnis wird das "Handicap" der angegebenen Mannschaft hinzugezählt. z.B. "GAK - Sturm, HC 0-1" (aus Ergebnis: 1:0 wird 1:1) Daraus ergibt sich dann Tip X |
- Borussia TIP 1X - Arsenal TIP 1
Vorsicht: diese Rechnung gilt nur bei Einzelwetten! Bei einer Kombination verringert sich der Erwartungswert des Auszahlungsfaktors! |
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· Komischerweise war das nicht immer so: Das Buchmachergesetz geht zurück auf die Zeit nach dem 1.Weltkrieg. Aber noch 1996 (!) wurden Buchmacher durch ein OGH-Erkenntnis: (26. November 1996, 10 Ob 504/95) quasi leistungsfrei gestellt, siehe im www.diepresse.at Archiv (Suche nach 'Sportwetten'). Demnach wären Wettgewinne theoretisch nicht einklagbar gewesen! Das galt offenbar solange, bis ein Buchmacher das wirklich nutzen wollte und sich tatsächlich von einem erfolgreichen Wettkunden verklagen lies: Der Kunde hatte 50.000 ATS auf St.Germain gesetzt, und die Rapidler hatten tatsächlich bei dem Spiel verloren. Der Wettkunde gewann (zuerst die Wette, dann den Prozess), und seit 9.11.1998 gilt es in Österreich als gesichert, daß der Buchmacher eine verlorene Wette tatsächlich ausbezahlen muß! Siehe dazu wiederum das Presse - Archiv vom 9.November 1998. Für Nicht-Juristen wie mich ist das Urteil von 1996 unverständlich, da ja die Wett-Lizenz gemäß geltendem Recht erteilt wurde! (Vielleicht teilen auch Juristen mein Unverständnis?) |